Erweiterung der Haus- & Badeverordnung während der Pandemie
Präambel
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Badeordnung der Niederrhein-Therme und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß § 2 Abs. 1 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutzschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen.
Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich ständig verändernden Pandemie betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.
§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad
(1) Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
(2) Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z. B. der Becken, Sprunganlagen oder Wasserrutschen.
(3) Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von z. B. Wasserrutschen, Sprunganlagen sind zu beachten.
(4) Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
(5) Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.
(6) Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen bzw. gekennzeichneten Flächen gestattet.
(7) Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
(8) Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
(9) Falls Teile des Bades bzw. der Sauna nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.
§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen
(1) Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
(2) Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
(3) Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
(4) Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).
(5) Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife (sofern die Duschräume geöffnet sind).
(6) Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.
§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung
(1) Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 m) ein.
(2) In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe.
(3) Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
(4) Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.
(5) Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m) zum Ausweichen.
(6) Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Verkehrswege) enge Begegnungen und warten Sie ggf. bis der Weg frei ist.
(7) Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.
1. Allgemeines
1.1 Die Haus- und
Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten
Bereich
der Niederrhein Therme.
1.2 Die Haus- und
Badeordnung der Niederrhein Therme ist für alle Besucher verbindlich. Mit
dem
Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Gast diese sowie alle sonstigen zur
Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anforderungen an.
1.3 Die Badeinrichtungen
der Niederrhein Therme sind pfleglich zu behandeln. Bei
missbräuchlicher
Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast
für den Schaden. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten.
1.4 Die Besucher haben
alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der
Aufrechterhaltung
der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwider läuft. Ferner ist das Fotografieren
und Filmen in der gesamten Therme verboten.
1.5 Das Rauchen ist nur in
den dafür vorgesehenen und ausgeschilderten Bereichen
der
Therme gestattet.
1.6 Behältnisse aus Glas dürfen nicht in das Bad mitgebracht
werden.
1.7 Fundgegenstände sind an unsere Mitarbeiter/innen auszuhändigen.
Über
Fundgegenstände
wird nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. gemäß Absprache mit dem Städt.
Fundamt verfügt.
1.8 Den Besuchern ist es
nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte im Bad
zu benutzen.
1.9 Das Personal des Bades
übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden.
In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld
nicht erstattet.
1.10 Wünsche, Anregungen und
Beschwerden nehmen unsere Mitarbeiter/innen gern entgegen.
2. Öffnungszeiten und Zutritt
2.1 Die aktuellen Öffnungszeiten und den Einlassschluss finden Sie im Aushang, unsere Mitarbeiter/innen informieren Sie gern.
2.2 Der Zutritt ist nicht gestattet:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
b) Personen, die Tiere mit sich führen
c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchenschutzgesetzes leiden.
Im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden.
2.3 Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet. Kleinkinder, Nichtschwimmer und unsichere Schwimmer müssen immer geeignete Schwimmhilfen tragen. Es dient Ihrer und der Sicherheit Ihrer Kinder.
2.4 Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen und geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer
sorgeberechtigten Begleitperson gestattet. Ein Hinweis an unsere Mitarbeiter/innen ist in jedem Fall erforderlich.
2.5 Der Besuch und die Nutzung der Niederrhein Therme ist Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren im Bereich der Therme (Sauna und Sole) und ab 10 Jahren im Bereich des Wellen- und des Freibades gestattet. Kinder unter diesen Altersangaben haben in den jeweiligen Bereichen nur Zutritt in Begleitung von Erwachsenen unter deren ausschließlicher Verantwortung. Kinder bis einschließlich 4 Jahren haben grundsätzlich keinen Zutritt in die Sauna- und Solebereiche. Ausnahmen von dieser Regelung (z.B. beim Besuch von Schwimm- oder Saunakursen) müssen ausdrücklich seitens der Therme vorgesehen sein. Die Verantwortung hierfür tragen dann ausschließlich die
begleitenden Erwachsenen. Für die Einhaltung dieser Regel sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verantwortlich.
2.6 Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte nebst Quittung für die entsprechende Leistung sein. Diese sind bis zum Verlassen des Freizeitbades aufzubewahren und auf Verlangen des Personals vorzuzeigen. Eine Nutzung von Leistungen ohne den dazu erforderlichen gültigen Eintrittsnachweis führt zu einem sofortigen Ausschluss vom Besuch des Bades.
2.7 Der Badegast muss seine Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung sowie folgende vom Badbetreiber überlassene Gegenstände
• Eintrittskarte
• Garderobenschrankschlüssel
• Wertfachschlüssel
• Leihutensilien
so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper (z. B. Armband) zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast. Verschlossene Aufbewahrungsschränke werden vom Personal nach Ablauf der Badezeit geöffnet. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
2.8 Gelöste Eintritte werden nicht zurück genommen. Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittskarten und Wertgutscheine wird kein Ersatz geleistet.
2.9 Rabatte sind nicht miteinander kombinierbar.
2.10 Gutscheine
können gegen Eintrittskarten eingelöst werden. Eine Barauszahlung des
Gutscheinwertes ist nicht möglich.
2.11 Bei Nachweis
des Verlustes von personenbezogenen Eintrittskarten werden diese gegen Zahlung
der Bearbeitungskosten ersetzt.
2.12 Bei
schuldhaftem Verlust der gemäß Punkt 2 (2.7) vom Badbetreiber überlassenen
Gegenstände werden folgende Beträge in Rechnung
gestellt:
(1) Garderobenschrankschlüssel Sauna/Sole =
26,00 €
(2) Garderobenschrankschlüssel Wellenbad =
19,00 €
Dem
Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt
nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger
als der Pauschalbetrag ist.
2.13 Die Geschäftsführung kann aus wichtigem Grund oder bei besonderen Anlässen die Badezeit allgemein oder für bestimmte Bereiche beschränken oder gänzlich aufheben. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht in einem solchen Fall nur, wenn der Badegast vor Erwerb der Zutrittsberechtigung nicht über die Nutzungseinschränkung informiert wurde (z. B. weil die Nutzungseinschränkung während der Nutzungszeit des Badegastes angeordnet wurde).
2.14 Die
gleichzeitige Benutzung einer Umkleidekabine durch mehrere Personen ist nicht
gestattet. Dies gilt nicht für die Mitbenutzung eigener
Kinder.
2.15 Bei Gewitter
werden nicht nur die Außenbecken, sondern auch die Außenbereiche (Liegewiese,
Saunagarten usw.) geräumt. Dies
dient Ihrer eigenen Sicherheit. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu
leisten.
3. Haftung
3.1 Die
Gäste benutzen das Freizeitbad einschließlich aller Nebeneinrichtungen auf
eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers,
die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
3.2 Jeder
Unfall ist dem Personal unverzüglich anzuzeigen.
3.3 Für
höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt
werden, haftet der
Betreiber nicht.
3.4 Der
Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder
Vermögensschäden – außer für Schäden aus der Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
der Erfüllungsgehilfen der Betreiber oder
seiner gesetzlichen Vertreter sowie bei Verletzung einer Pflicht, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht).
Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge
und Fahrräder.
3.5 Die
Rutsche im Wellenbad der Niederrhein-Therme (1,50 m lang) ist als Sportgerät zu
betrachten. Die Nutzung darf nur von Personen er
folgen,
die körperlich in der Lage sind, den Ansprüchen zu genügen. Die Nutzung der
Rutschen führt zu starkem Verschleiß an der Badekleidung.
Brillen und Schmuck sind vor der Benutzung abzulegen. Bei Nichtbeachtung der
Sicherheitshinweise, welche direkt an der Rutsche
angebracht sind, sind Verletzungen nicht auszuschließen.
3.6 Bedingt
durch den Wasseraustrag aus den Schwimmbecken, ist es auf den Umgängen
entsprechend nass und rutschig. Wir empfehlen daher,
unbedingt Badeschuhe zu tragen. Bitte rennen Sie nicht und beim Auf- und
Absteigen von Treppenstufen halten Sie sich bitte am Geländer
fest. Mit Nässe und der dadurch bedingten Rutschgefahr ist im gesamten Bad zu
rechnen.
3.7 Sofern sich ein Badegast nicht
mit der Bedienung eines Gerätes auskennen sollte, empfehlen wir, Auskünfte bei
den zuständigen Aufsichten
einzuholen. Vor dem Einschalten des Gerätes hat der Nutzer zu prüfen, ob diese
in einem einwandfreien Zustand sind. Die
Nutzung der Solarien ist ab 18 Jahren freigegeben.
3.8 Die
Solarienbenutzer sind dazu verpflichtet, das bereitgestellte
Desinfektionsmittel zu nutzen.
3.9 Der
verantwortliche Betreiber der Solarien wird an den jeweiligen Geräten
ausgewiesen bzw. kann an der Kasse erfragt werden.
3.10 Personen mit
gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden, dem
Schwimmbadbesuch oder der Solariumnutzung
besondere Risiken bestehen. Besonderer
Hinweis für das Solebaden mit Kindern: Das unkontrollierte Solebaden für Kinder
kann zu besonders starken Kreislaufbelastungen und damit zu Überforderungen des
Kindes führen. Deshalb übernehmen die Erziehungsberechtigten und sonstige
Verantwortliche ausdrücklich die volle Verantwortung für ihre Kinder:
Haftungsansprüche gegenüber der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH –
Revierpark Mattlerbusch und ihren Mitarbeitern sind ausgeschlossen.
3.11 Die
ausgewiesenen Bereiche des Freizeitbades werden aus Gründen der Sicherheit
videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere §§ 4 d
Abs. 6 und 6 b, werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich
gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen
der Betroffenen bei einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
3.12 Jedem
Badegast stehen bei Mängeln, Reklamationen und Beanstandungen die gesetzlichen
Rechte zu. Sie erreichen unser Unternehmen unter Telefon 0203 99584-12 oder per
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.. Die europäische Kommission hat eine Internetplattform
zur Online-Beilegung von
Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Diese finden
Sie unter ec.europa.eu./consumers/odr. Wir sind nicht bereit und nicht
verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
4. Benutzung
des Sole- und des Wellenbades
4.1 Die
Badezeit richtet sich nach der Art des gelösten Eintrittstarifs. Die Tarife und
Aufenthaltsdauern (Sauna/Sole) sind gesondert ausgehängt.
Bei Überschreitung der Badezeit, einschließlich Aus- und Ankleiden, besteht
Nachzahlungspflicht. Das Wellenbad hat
einen separaten Eintrittstarif, welcher durch das Lösen der Eintrittskarte in
Kraft tritt.
4.2 Durch
die Bereitstellung eines Garderobenschrankes werden keine Verwahrpflichten
begründet. Es liegt in der Verantwortung des Badegastes
bei der Benutzung von Garderobenschränken insbesondere diese zu verschließen,
den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung
zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. Gegenstände, die
eine halbe Stunde nach Betriebsschluss nicht
abgeholt
wurden, werden vom Personal des Bades in Verwahrung genommen. Verschlossene
Garderobenschränke werden vom Personal
geöffnet.
4.3 Die
Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
4.4 Darüber
hinaus sind weitergehende Körperpflege- und Körperreinigungsvorgänge in allen
Bereichen der Therme untersagt.
4.5 Die
Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
4.6 Der
Aufenthalt im Nassbereich des Freizeitbades ist nur in üblicher Badebekleidung
gestattet. Aus hygienischen Gründen haben Säuglinge
und Kleinstkinder Schwimmwindeln zu tragen.
4.7 Die
Aufenthaltsdauer im Solebecken beträgt max. 20 Minuten, wenn ärztlicherseits
keine Einschränkung besteht.
4.8 Die
Aufenthaltsdauer in den Süßwasserpools sollte ebenfalls 15 – 20 Minuten nicht
überschreiten. Für den Sole-Whirlpool gilt eine
Aufenthaltsdauer von 5 Minuten.
4.9 Das
Reservieren von Liegen und Stühlen mit Handtüchern o. ä. ist nicht gestattet.
Es besteht kein Anspruch auf die Benutzung. Ruheliegen
stehen nur zur unmittelbaren Nutzung zur Verfügung. Das Personal ist dazu
berechtigt, Handtücher von nicht durch Personen
belegten Liegen herunterzunehmen.
4.10 Das
Umstellen von Liegen oder der Bestuhlung ist nicht gestattet. Ausnahmen können
nur nach Rücksprache und Zustimmung durch
unsere Mitarbeiter gestattet werden.
4.11 Das Springen
vom Beckenrand ist im gesamten Bereich der Niederrhein-Therme einschließlich
Wellenbad und Außenanlage verboten.
4.12 Seitliches
Einspringen und das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken
sind untersagt.
4.13 Die
Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schnorcheln sowie der Einsatz
von Trainingshilfsmitteln ist während des
öffentlichen Badebetriebes untersagt.
4.14 Die
Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
4.15 Kommerziellen
Anbietern ist es nicht gestattet, Schwimmkurse o. ä. während der allgemeinen
Öffnungszeiten im Bad ohne Genehmigung
des Betreibers durchzuführen.
5. Benutzung
der Sauna
5.1 Die
Benutzung der Saunaanlage erfolgt – auch wenn sämtliche Baderegeln beachtet
werden – stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen über
die Zuträglichkeit ist vorher der Arzt zu befragen. Das Badepersonal kann
Entscheidungen über die Zuträglichkeit des Saunabadens nicht
fällen.
5.2 Kinder
und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nur in
Begleitung Erwachsener den Saunabereich benutzen.
5.3 Der
Saunabereich ist FKK-Bereich. Bitte legen Sie Ihre Badekleidung beim Betreten
des Saunabereiches ab.
5.4 Die
Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großen Liegehandtuch
gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß
ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen.
Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche
in den Saunakabinen oder auf Heizkörpern anderer Räume ist mit Rücksicht auf
die dadurch verursachte Luftverschlechterung untersagt.
5.5 Bei
Benutzung der Saunakabinen hat der Besucher zu beachten, dass die hohen
Temperaturen, 40°C am Fußboden bis 100°C an
der Decke, für diese Räume geradezu charakteristisch sind. Entsprechende
Vorsicht ist geboten. Eine Berührung des Ofens ist
ebenso zu unterlassen, wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und
anderen Einrichtungen der Saunakabinen.
5.6 Die
ebenfalls als typisch anzusehenden aufsteigenden Bänke verlangen ein
vorsichtiges Besteigen der einzelnen Stufen, das Gleiche giltfür
das Wiederhinabsteigen. Geländer innerhalb der Saunakabinen gehören nicht zur
üblichen Ausstattung.
5.7 Badeschuhe
dürfen nicht mit in die Saunakabinen eingebracht werden.
5.8 Aufgüsse
werden grundsätzlich nur durch unser Personal ausgeführt. Aufgüsse durch
Saunagäste sind strikt untersagt. Auch das Mitbringen
von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten
solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer
Öle auf den Ofen, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der
Mitbadenden sind durch einen Verstoß gegen diese
Vorschrift auf das Höchste gefährdet, da sich solche Substanzen, wenn sie nicht
in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, im Ofen
entzünden und zu Saunabränden führen.
5.9 Aus
Gründen des eigenen Vorteils, aber auch mit Rücksicht auf andere Gäste sollte
jeder Saunabenutzer in der Saunakabine ruhig auf seinem
Platz verweilen. Entspanntes Sitzen oder Liegen mit anschließendem Aufsetzen
wird empfohlen.
5.10 Um die
Saunawärme ohne übermäßige Kreislaufbelastung wirken zu lassen, ist neben jeder
körperlichen Betätigung auch die Unterhaltung
zu unterlassen. Die Rücksicht auf andere Badende, die in der Sauna Entspannung
suchen, verlangt ruhiges Verhalten.
5.11 Nach
Betreten und nach Verlassen der Saunakabinen ist die Tür zu schließen.
5.12 Es ist nicht
gestattet, Liegen und Stühle mit Handtüchern o. ä. für die Dauer des
Aufenthaltes zu reservieren. Es besteht kein Anspruch auf
die Benutzung der Liegen. Ruheliegen stehen nur zur unmittelbaren Nutzung zur
Verfügung. Das Personal ist dazu berechtigt, Handtücher
von nicht durch Personen belegten Liegen herunterzunehmen.
5.13 Saunagäste
können den gesamten Badbereich während der normalen Badöffnungszeiten
mitbenutzen. Es ist dort die entsprechende Badebekleidung
zu tragen.
5.14 In den
Ruheräumen haben sich die Besucher so zu verhalten, dass andere Gäste nicht
belästigt oder gestört werden.
5.15 Die
Kindersauna wird jeden Samstag zwischen 10:00 – 15:00 Uhr nur in Begleitung
eines Erwachsenen angeboten. Die Kinder dürfen hierbei
zwischen 4 – 14 Jahre alt sein.
5.16 Das Benutzen
von Handys ist in der Sauna nicht gestattet.
5.17 Die separate
Damen- und Herrensauna ist geschlechterspezifisch getrennt zu nutzen.
6. Ausnahmen
6.1 Die
Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badbetrieb der
Niederrhein-Therme.
6.2 Bei
Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen
zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung
der Haus- und Badeordnung bedarf.
6.3 Sollte
eine Bestimmung dieser Haus- und Badeordnung unwirksam sein, so berührt diese
die Haus- und Badeordnung im Übrigen nicht. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn der
unwirksamen am nächsten kommt.